Reisen in Zeiten von Corona

Wie meine neuen Bilder schon vermuten lassen, war ich wieder einmal auf der grünen Insel und genoss die wunderbare Umgebung. Doch kommt hier eine Frage auf, wie sich so etwas in der aktuellen Zeit durchführen lässt. Denn Corona hat unseren Alltag schon heftig durcheinander gerüttelt. Dinge die zuvor als selbstverständlich und völlig unkompliziert galten wurden auf einmal mit riesigen Hürden belegt. Reisen stellt hier keine Ausnahme dar.

Ich möchte Euch in diesem Beitrag erzählen, was bei der Reise im August so auf mich und meine Frau zukam. Was wir beachten mussten und wie wir vorgegangen sind. Hier sei noch zu erwähnen, dass es sich um keine rechtsverbindliche Aussage handelt, zumal die meisten Vorschriften und Verordnungen schon seit dem Tag unserer Abreise sich wieder unzählige Male geändert haben. Auch wissen wir nicht, ob unser Vorgehen korrekt war. Sollte also jemand mit dem Gedanken spielen, eine Reise anzutreten, ist es unabdingbar sich immer über die aktuell geltenden Vorschriften und Voraussetzungen informieren.

Schon bevor es los ging mussten wir uns über die entsprechenden Einreise- und Transportbestimmungen der entsprechenden Länder und Transportgesellschaften informieren. Da wir mir der Fähre von Cherbourg nach Rosslare fuhren, galt diese Informationsrecherche also für Irland, Frankreich sowie den Fährbetreiber. Am Abend vor der Abreise druckte ich zwei Formulare für Frankreich aus, in denen wir uns erklärten, vollständig geimpft zu sein, sowie in den letzten zwei Wochen keinen wissentlichen Kontakt zu einem Infizierten noch irgendeine Art von Symptomen zu haben. Diese Formulare wurden von uns nur bei der Ankunft in unserem Hotel, zusammen mit unserem Impfzertifikat, benötigt. Sonst hat sich hierfür keiner interessiert. Weiterhin registrierten wir uns online beim irischen Gesundheitsministerium, welches ein Online-Formular bereit gestellt hat. Hier mussten wir einige Angaben zu Impfstatus, Einreise und Aufenthaltsort, sowie -dauer angeben. Auf diesem Formular ist nur eine Angabe zum Aufenthaltsort möglich. Änderungen sollen per Mail aktualisiert werden. Nach erfolgreichem Abschluss bekamen wir jeweils eine Bestätigungsmail. Diese Bestätigung musste beim Check-in in Cherbourg vorgezeigt werden und war Voraussetzung für eine Beförderung. Weiterhin war unser EU-Impfzertifikat notwendig.

Blick auf die Fähre von unserem Wartepunkt aus. Natürlich immer mit Mundschutz und Abstand.

An Bord galt innen selbstverständlich immer Maskenpflicht. Außen konnte man die Überfahrt, mit entsprechend großem Abstand, auch ohne Maske genießen.

In Irland angekommen wollten bei der Einreise die Zollbeamten neben den üblichen Unterlagen, wie z. B. Ausweise, auch das Impfzertifikat und die Bestätigungsmail unserer Online-Registrierung sehen. Bei meiner Überfahrt im März 2019 dauerte die Einreise etwa 10 Minuten, diesmal war es eine volle Stunde. Die täglichen Änderungen des Aufenthaltsortes wurden von uns – oder eher von mir – morgens per Mail an die angegeben Mailadresse geschickt. Vielleicht hätte man dies auch in einer Mail machen können, aber da bei einer Reise immer etwas Unvorhersehbares passieren kann, fanden wir diese Art besser.

Auf der Rückfahrt bekamen wir beim Check-in an der Fähre das französische Formular, was wir schon bei der Hinfahrt ausgefüllt hatten überreicht und füllten diese nun mit den Daten der Rückreise aus. Bei der Einreise nach Frankreich wollte der Zollbeamte dies aber gar nicht sehen sonder ihm reichten unsere Ausweise und die Impfzertifikate. Da in der Zeit unseres Aufenthaltes in Irland, diese Region in Deutschland wieder als Hochinzidenzgebiet eingestuft wurde, mussten wir uns vor der Einreise nach Deutschland auch hier online registrieren. Als vollständig Geimpfte war das aber nur eine Formalität.

Fazit: Es war durch die neuen Bestimmungen schon einiges an Aufwand zu bewältigen um diese Reise durchzuführen, aber das war es uns wert. Den Text der Änderungsmail habe ich mir als Vorlage abgespeichert und morgens nur durch die neue Adresse ergänzt. Übrigens haben wir keine Rückmeldung oder Kontaktaufnahme durch die Behörden erhalten.